Barrierefreiheitserklärung

Die Firma „RYVON Knives – Sven König“ als Betreiber der Website www.ryvon-knives.com ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und den geltenden technischen Standards barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.ryvon-knives.com.

Feedback und Kontaktmöglichkeiten

Sind Ihnen Barrieren beim Zugang zu Inhalten auf www.ryvon-knives.com aufgefallen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihr Feedback und bemühen uns, die gemeldeten Barrieren im Rahmen der technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beheben. Bitte teilen Sie uns mit, auf welcher Seite und bei welcher Funktion Sie auf Barrieren gestoßen sind. Sie können uns über folgende Wege Barrieren melden:

E-Mail: accounts@ryvon-knives.com

Telefonnummer: + 49 (0) 151 10044276

Kontaktformular: www.ryvon-knives.com/#kontakt

Anschrift: Öhmdwiesen 11, 88682 Salem

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website www.ryvon-knives.com ist teilweise konform und entspricht dadurch weitestgehend den Anforderungen der WCAG 2.2 Level AA. Einige Teile des Inhalts sind jedoch nicht vollständig barrierefrei. Wir streben eine vollständige Konformität an und arbeiten kontinuierlich daran, verbleibende Barrieren zu beseitigen.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei zugänglich:

  • Videos haben noch keinen Untertitel – wird nachgereicht

Bewertungsmethode

Die folgenden Methoden wurden verwendet, um die Barrierefreiheit der Website zu bewerten:

  • Selbsteinschätzung: Die Überprüfung der Website erfolgte intern

Durchsetzungsverfahren

Wir bemühen uns, alle Anliegen zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Sollten Sie mit unserer Antwort auf Ihr Barrierefreiheits-Anliegen nicht einverstanden sein oder keine Rückmeldung innerhalb angemessener Frist erhalten, können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Durchsetzungs- oder Schlichtungsverfahren einleiten. Für private Unternehmen besteht kein spezielles Schlichtungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, Sie können sich jedoch an die zuständigen Marktüberwachungsbehörden wenden. Diese überwachen ab dem 28. Juni 2025 die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen des BFSG und können bei Verstößen tätig werden. Selbstverständlich können Sie auch rechtliche Schritte prüfen. Wir empfehlen jedoch, sich zunächst direkt an uns zu wenden – unser Team hilft Ihnen gerne, eine zufriedenstellende Lösung zu finden.

Zuletzt aktualisiert am 06.11.2025